Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB.
Der Bodenrichtwert ist Basis für die Rechtsgrundlage für die Ermittlung der ist § 196 BauGB.
Der Bodenrichtwert ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Außerdem werden Bodenrichtwerte auch zur Wertermittlung von Immobilien herangezogen.
Der Bodenrichtwert wird aufgrund von Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands ermittelt. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen.
Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß § 193 BauGB durch de Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Der Bodenrichtwert wird in der Regel mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB).
Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten sind spezielle Karten, in denen unter Angabe der wertbeeinflussenden Lagemerkmale die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je Quadratmeter Grundstücksfläche eingetragen werden.
Früher stellten mehrere Bundesländern die Bodenrichtwerte auf CD bzw. DVD bereit, welche über die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse (in der Regel bei den Kataster- oder Vermessungsämtern angesiedelt) bezogen werden konnten, in manchen Ländern auch über die lokalen Bauämter in Deutschland.
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